Comeback für die Vermieterbescheinigung

Meldegesetz_MitteVor mehr als zehn Jahren wurde sie abgeschafft, nun wird sie wieder eingeführt: Die Vermieterbescheinigung. Ab November 2015 ist eine Vermieterbescheinigung wieder Pflicht – der Mieter muss sie bei seiner Anmeldung bei Einwohnermeldeamt vorzeigen, der Vermieter ist verpflichtet, sie rechtzeitig und korrekt zu erstellen.

Neues für Vermieter – unsere Dienstleistungen für Sie!

Sicher werden Sie als Eigentümer und Vermieter einer Immobilie in den Nachrichten verfolgt haben, dass bald das so genannte Bestellerprinzip kommen wird. Wir rechnen damit, dass dies bis Mitte des Jahres umgesetzt sein wird.