Vor mehr als zehn Jahren wurde sie abgeschafft, nun wird sie wieder eingeführt: Die Vermieterbescheinigung. Ab November 2015 ist eine Vermieterbescheinigung wieder Pflicht – der Mieter muss sie bei seiner Anmeldung bei Einwohnermeldeamt vorzeigen, der Vermieter ist verpflichtet, sie rechtzeitig und korrekt zu erstellen.
Warum wird die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt?
Der Gesetzgeber will mit der Vermieterbescheinigung bisher unkontrollierte Umzüge registrieren und Scheinanmeldungen verhindern. Bisher konnte sich jeder Bürger unter einer beliebigen Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden ohne Nachweis, ob er dort auch tatsächlich wohnt.
Daher wird nun die Mitwirkungspflicht des Vermieters wieder eingeführt und es heißt: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“ Diese Kontrolle soll der Sicherheit dienen und Strafverfolgung erleichtern.
Wie sieht eine Vermieterbescheinigung aus?
Die Vermieterbescheinigung, amtlich auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, ist eine formlose schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters bzw. Wohnungsgebers, dass der Mieter in seine Wohnung ein- bzw. ausgezogen ist. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters/Wohnungsgebers/Eigentümers
- Art des meldepflichtigen Vorgangs, also Einzug oder Auszug
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Anschrift der Wohnadresse
- Namen aller meldepflichtigen Personen, die ein- oder ausziehen
Gibt es Konsequenzen bei Verstößen?
Innerhalb von 14 Tagen muss ein Mieter seinen Ein- oder Auszug beim Einwohnermeldeamt melden, der Vermieter muss seinem Mieter rechtzeitig die Vermieterbescheinigung erstellen, ansonsten droht beiden im Einzelfall ein Bußgeld bis zu € 1.000. Eine Gefälligkeitsbescheinigung, d.h. wenn der Vermieter wissentlich eine falsche Vermieterbescheinigung ausfüllt, wird mit einem Bußgeld bis zu € 50.000 geahndet.
Gibt es Vorteile für Vermieter durch das neue Meldegesetz?
Ja, der Vermieter hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Einwohnermeldeamt und kann kostenlos dort Auskunft über alle in seiner Immobilie gemeldeten Personen einholen. So kann er erfahren, ob eventuell untervermietet wird oder weitere, ihm unbekannte Personen dort wohnen.
Wo finde ich ein Muster für die Vermieterbescheinigung?
Hier oder in unserem Service/Download-Bereich können Sie unser Formular „Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt“ als PDF-Datei herunterladen.
Haben Sie noch Fragen zur neuen Rechtsprechung? Wollen Sie wissen, wieviel Miete Sie nehmen dürfen? Haben Sie einen rechtsgültigen Mietvertrag?
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen. Kontaktieren Sie uns – unverbindlich!
In unserem Service/Download-Bereich finden Sie weitere wertvolle Informationen für Vermieter.