Vor mehr als zehn Jahren wurde sie abgeschafft, nun wird sie wieder eingeführt: Die Vermieterbescheinigung. Ab November 2015 ist eine Vermieterbescheinigung wieder Pflicht – der Mieter muss sie bei seiner Anmeldung bei Einwohnermeldeamt vorzeigen, der Vermieter ist verpflichtet, sie rechtzeitig und korrekt zu erstellen.
Schlagwort: Mietvertrag
Wie ist der Mietmarkt?
Die Neuerungen im Mietrecht
Neues für Vermieter – unsere Dienstleistungen für Sie!
Sicher werden Sie als Eigentümer und Vermieter einer Immobilie in den Nachrichten verfolgt haben, dass bald das so genannte Bestellerprinzip kommen wird. Wir rechnen damit, dass dies bis Mitte des Jahres umgesetzt sein wird.
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Information zum Widerrufsrecht – RE/MAX
Verträge entstehen oft ohne es gleich zu bemerken, nur durch das sogenannte schlüssige Verhalten. Jeder Maklervertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sofern er nicht in den Geschäftsräumen des Vermittlers zustande gekommen ist.


