Vor mehr als zehn Jahren wurde sie abgeschafft, nun wird sie wieder eingeführt: Die Vermieterbescheinigung. Ab November 2015 ist eine Vermieterbescheinigung wieder Pflicht – der Mieter muss sie bei seiner Anmeldung bei Einwohnermeldeamt vorzeigen, der Vermieter ist verpflichtet, sie rechtzeitig und korrekt zu erstellen.
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