Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma RE/MAX Immobilien Concept Marketing W. Jörß
Königsteiner Straße 45 – 65812 Bad Soden am Taunus
und der angeschlossenen, selbstständigen Lizenzmakler
1. Aufgaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt dieses Angebotes beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Jeder RE/MAX Lizenzmakler arbeitet rechtlich eigenständig.
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Immobilienfirma RE/MAX Immobilien Concept Marketing oder des jeweiligen, selbstständigen Lizenzmaklers unter Hinweis auf die bestehende Honorarverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in voller Honorarhöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
3. Benachrichtigung
Ist dem Empfänger das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich per Einschreiben/ Rückschein mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebotes/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.
4. Honorarhöhe
Das Honorar beträgt – soweit nicht anders vereinbart – für Nachweis und/oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden bei Kaufvertragsabschluss 5,95 Prozent des notariellen Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, fällig bei Vertragsabschluss. Bei Vermietung gewerblicher Räume, Grundstücken und Pacht sowie bei Wohnraumvermietung wird das Honorar mit dem Auftraggeber nach Aufwand individuell vereinbart. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen der Honorarhöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, das ortsübliche Maklerhonorar.
5. Honoraranspruch
Unser Honorar entsteht für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Objektes/einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf weiterer Objektflächen, sowie den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des Nachgewiesenen. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung des Gesamthonorares verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz. Abwicklung und Bezahlung des Honorars erfolgt über uns.
6. Unterzeichnung des Angebotes
Die Unterzeichnung des Angebotes bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Honoraranspruches, außer bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars bei Zustandekommen eines Vertrages.
7. Maklervertrag
Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für das volle Honorar. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
9. Information für Verbraucher zur alternativen Streitbeilegung nach VSBG
RE/MAX Immobilien Concept Marketing W. Jörß sowie der jeweilige Makler des einzelnen Objektes ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
10. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäfts-Bedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Königstein im Taunus.
Bad Soden am Taunus, 1. Februar 2017
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